Ganz allgemein gesagt ist Psychotherapie die Behandlung seelischer Erkrankungen und Probleme durch dafür qualifizierte Therapeut*innen.
Es gibt vier Verfahren, die den gesetzlichen Richtlinien entsprechen und von den Krankenkassen bezahlt werden:
- Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- die analytische Psychotherapie
- und die Verhaltenstherapie
- Systemische Therapie.
Um als Erwachsenentherapeut*in die Kassenzulassung zu erwerben, muss man entweder Medizin oder Psychologie studiert haben und eines der o.g. Psychotherapieverfahren gelernt haben
Die ärztliche Psychotherapie sieht den Menschen ganzheitlich als eine Einheit von Körper, Seele und Geist, die miteinander in Wechselwirkung und Beziehung stehen und die man nicht voneinander losgelöst betrachten kann.
Deshalb fallen z. B. auch sogenannte psychosomatische Erkrankungen in das Aufgabengebiet der ärztlichen Psychotherapie, denn hiermit sind körperliche Symptome mit seelischen Ursachen gemeint oder eben auch seelische Probleme auf Grund von organischen Erkrankungen.